Welche Abmessungen darf Ihr Fahrzeug haben?
Länge | Sattelzug | 21,40 m |
Gliederzug | 21,80 m |
Lkw mit gelenkten Nachlauf- und Endachsen | 18,50 m |
Durchmesser des kleinsten Wendekreises | 20,00 m |
Breite | bis einschließlich 1,54 m Höhe | 2,60 m |
ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m Höhe | 2,86 m |
Höhe | maximale Höhe über alles | 4,05 m |
Gewicht | zulässiges Gesamtgewicht | 50 t |
maximale Radlast | 5 t |
maximale Achslast | 13 t |
Lkw's sowie große bzw. schwere Lieferwagen fahren grundsätzlich auf die Einstockeinheiten auf.
Zu beachten ist, dass Kraftfahrzeuge auf den Einstockeinheiten entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden.
Somit sind auch alle Sicherheitsvorkehrungen und -maßnahmen vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten:
- Der Fahrzeugführer ist für die Ladung seines Kraftfahrzeugs selbst verantwortlich. Er muss seine Fahrzeugauf- und anbauten entsprechend sichern.
- Dachantennen sowie nicht verenkbare Antennen sind vor der Auffahrt auf den Zug abzumontieren.
- Windabweiser und Außenjalousien sind gegen Abreißen durch den Fahrtwind zu sichern oder vor der Auffahrt auf den Zug abzumontieren.
- Sattelauflieger und Anhänger müssen fest mit dem Zugfahrzeug verbunden sein.
- Planen, die den Laderaum nicht allseitig umschließen, müssen abgenommen werden und eine Sicherung der gesamten Ladung ist vorzunehmen.
- Nach Erreichen des Stellplatzes muss der Motor abgestellt werden. Die Lenkung darf nicht blockiert werden. Der 1. Gang ist einzulegen bzw. bei Automatikgetriebe ist der Wahlhebel in Position "P" zu bringen und die Handbremse muss fest angezogen werden. Bleiben Sie auch während der Überfahrt in Ihrem Fahrzeug angeschnallt sitzen.
Von der Beförderung ausgeschlossen sind Kraftfahrzeuge, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. (Metall)Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen, usw).
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