Beförderungshinweise

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    Ende des Sliders

    Artikel: Beförderungshinweise

    Hier erfahren Sie alles, was Sie für einen reibungslosen Ablauf und eine sichere Überfahrt wissen müssen.

    Welche Abmessungen darf Ihr Fahrzeug haben?

    Länge
    Sattelzug21,40 m
    Gliederzug21,80 m
    Lkw mit gelenkten Nachlauf- und Endachsen18,50 m
    Durchmesser des kleinsten Wendekreises       20,00 m

    Breite
    bis einschließlich 1,54 m Höhe                         2,60 m
    ab 1,55 m Höhe bis einschließlich 4,05 m Höhe2,86 m

    Höhe
    maximale Höhe über alles                                 4,05 m

    Gewicht
    zulässiges Gesamtgewicht                                 50 t
    maximale Radlast  5 t
    maximale Achslast13 t
    Weißes i auf roten Hintergrund

    Lkw's sowie große bzw. schwere Lieferwagen fahren grundsätzlich auf die Einstockeinheiten auf.Zu beachten ist, dass Kraftfahrzeuge auf den Einstockeinheiten entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert werden.Somit sind auch alle Sicherheitsvorkehrungen und -maßnahmen vom Fahrzeugführer hierauf auszurichten:

    • Der Fahrzeugführer ist für die Ladung seines Kraftfahrzeugs selbst verantwortlich. Er muss seine Fahrzeugauf- und anbauten entsprechend sichern.
    • Dachantennen sowie nicht verenkbare Antennen sind vor der Auffahrt auf den Zug abzumontieren.
    • Windabweiser und Außenjalousien sind gegen Abreißen durch den Fahrtwind zu sichern oder vor der Auffahrt auf den Zug abzumontieren.
    • Sattelauflieger und Anhänger müssen fest mit dem Zugfahrzeug verbunden sein.
    • Planen, die den Laderaum nicht allseitig umschließen, müssen abgenommen werden und eine Sicherung der gesamten Ladung ist vorzunehmen.
    • Nach Erreichen des Stellplatzes muss der Motor abgestellt werden. Die Lenkung darf nicht blockiert werden. Der 1. Gang ist einzulegen bzw. bei Automatikgetriebe ist der Wahlhebel in Position "P" zu bringen und die Handbremse muss fest angezogen werden. Bleiben Sie auch während der Überfahrt in Ihrem Fahrzeug angeschnallt sitzen.

    Von der Beförderung ausgeschlossen sind Kraftfahrzeuge, von deren Bauart her eine Beschädigung des Zuges nicht auszuschließen ist (z. B. (Metall)Kettenfahrzeuge, Straßenwalzen, usw).

    Links