Artikel: Für eine sichere Überfahrt mit Ihrem Wohnwagen
Hier erfahren Sie alles über die Beförderung Ihres Wohnwagengespanns auf den Einstockeinheiten und die Sicherheitshinweise beim Mitführen von Druckgasflaschen.
Beförderung auf den Einstockeinheiten
Wenn Ihr Fahrzeug aufgrund seiner Abmessungen nicht auf die Doppelstockeinheiten passt, nehmen wir Sie auf den Einstockeinheiten mit.
Bitte beachten Sie: Hier wird Ihr Fahrzeug entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befördert.
Wohnwagen werden auf dem
DB Sylt Shuttle mittels Spanngurte gesichert. Die Spanngurte werden an dafür geeigneten Fixierpunkten am Wohnwagen befestigt. Sie sind verpflichtet, die entsprechenden Fixierpunkte an Ihrem Fahrzeug auf Nachfrage zu benennen. Wenn keine entsprechenden Fixierpunkte zum Verzurren mittels Spanngurten vorhanden sind oder durch Sie benannt werden können, ist eine Beförderung des Kraftfahrzeugs nicht möglich.Stellen Sie sicher, dass alle Vorkehrungen an Ihrem Fahrzeug vor der Abfahrt des Zuges getroffen wurden, um Schäden zu verhüten. Sie sind insbesondere verantwortlich für:
- die Verriegelung des Schiebedaches, den Verschluss aller Klappen, Dachluken, Lüftungsfenster, Türen und das Einziehen von Antennen.
- das Sichern von Antennen, die mit dem Fahrzeug fest verbunden sind, wie beispielsweise Satellitenantennen.
- alle Geräte, die ein Ausfahren der Antennen veranlassen, dürfen nicht in Betrieb genommen werden.
- das Anlegen der Sicherheitsgurte: „Die für Insassen der Kraftfahrzeuge vorgeschriebenen Sicherheitsgurte müssen im eigenen Interesse während der Überfahrt stets angelegt sein. Die Sicherungspflicht für Kinder ist stets vorzunehmen“
- für den Frostschutz.
Windabweiser, Außenjalousien und nicht festmontierte Antennen sind von Ihnen gegen Abreißen durch den Fahrtwind zu sichern oder vor der Auffahrt auf den Zug abzumontieren.
Sie haften für die Ladung Ihres Fahrzeuges. Bleiben Sie während der Überfahrt angeschnallt in ihrem Fahrzeug sitzen. Der Aufenthalt im Wohnwagen, Anhängern usw. ist nicht gestattet.
Beförderung von Campingfahrzeugen mit Druckgasflaschen
Mobile Campingfahrzeuge1), die mit entsprechenden Verbrauchsanschlüssen ausgerüstet sind, dürfen Druckgasflaschen mit den in der Anlage zur GGVSEB im Teil 2 des RID, Unterabschnitt 2.2.2.3, Klassifizierungscode 2 F aufgeführten Gase (z. B. Butan, Propan)
unter folgenden Bedingungen befördert werden:
- Der Inhalt pro Flasche darf höchstens 11 kg betragen. Es dürfen sich höchstens 2 Flaschen in einem mobilen Campingfahrzeug befinden.
- Alle nicht angeschlossenen Druckgasflaschen müssen während der Zugfahrt verschlossen und mittels Verschlussmutter und Schutzkappe gesichert sein.
- Beide Druckgasflaschen sind durch eine Halterung zu sichern.
Das Mitführen von Begleitpapieren ist nicht erforderlich.
Beachten Sie jedoch andere, einschlägige Sicherheitsvorschriften, insbesondere die Betriebsanleitungen ihres Fahrzeugs bzw. seiner Einrichtungen.
1) = Mobile Campingfahrzeuge sind: Wohnwagen und Kleinbusse.